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1340. nach Mai 5.

P[reczlaus], episcopus uel prepositus t. 1. [Über die am 5. Mai 1341 erfolgte Wahl des Kanonikus u. Subdiakons Preczlaus zum Breslauer Bisch. siehe oben Reg. 6585], gibt seinem Prokurator N. Vollmacht, Anleihen bis zu 20 Mk. Silber aufzunehmen, zu deren Tilgung er sich u. seine Kirche verpflichtet.

Heinrichauer Formelbuch [Der ebenfalls auf S. 473 der Zeitschr. Bd. XI. angegebene Auszug: "P[reczlaus], episcopus t. l., verleiht die durch den Tod des C, Kantors der Domkirche, erledigte Kantorei dem Kanonikus C. u. beauftragt mit dessen Einführung den Adressaten. Propst N." kann frühestens, wenn dem Formular ein tatsächlicher Vorgang zugrunde liegt, nach dem 20. Febr. 1347 datiert werden, da an diesem Tage nach den Feststellungen von K. Härtel in Zeitschr. Bd. 24, S. 287, die erste Vakanz in der Kantorei des Bresl. Domstifts unter Bischof Preczlaus eintrat. - t. l. = talis loci.], beschrieben von Peiper in Zeitschr. f. Gesch. Schles. Bd. XI, 473. Vgl. dazu K. Wutke, Über schles. Formelbücher des Mittelalters (Darst. u. Quellen zur schles. Gesch. Bd. 26), S. 9 f.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.